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Donnerstag, 23.06.2011:

Anklage: Vergewaltigung im Remigius

Vor dem Landgericht Köln begann am Mittwoch die Verhandlung gegen einen 26-jährigen Leverkusener. Er soll zwei Frauen über mehrere Jahre vergewaltigt und misshandelt sowie eine von ihnen zur Prostitution gezwungen haben.


Die Anklage gegen den jungen Mann ist von großem Kaliber: Sie umfasst rund 30 Punkte und schwerwiegende Vorwürfe. Dem Deutschen marokkanischer Abstammung werden unter anderem Vergewaltigung, Förderung der Prostitution und schwere Körperverletzung zur Last gelegt. Die Taten sollen sich gegen zwei Frauen gerichtet haben und datieren aus mehreren Jahren.

So wird dem Angeklagten zur Last gelegt, eine ehemalige Lebensgefährtin zwischen August 2008 und April 2009 mehrfach misshandelt und zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Die Taten sollen sich insbesondere in Bonn, Leverkusen-Lützenkirchen und Leichlingen ereignet haben, wo das Paar eine Zeit gemeinsam wohnte. Zudem führte der Staatsanwalt aus, der Angeklagte habe die Frau im Herbst 2008 und im Januar 2009 gezwungen, sich in zwei Münchener Bordellen zu prostituieren. Das dabei verdiente Geld habe sie an den Beschuldigten abtreten müssen. Die penible Auflistung der Staatsanwaltschaft zeugte von extremer Gewalt. Immer wieder war von brutalen Schlägen und Tritten die Rede.

Tatort: Besuchertoilette

Das zweite mutmaßliche Opfer, nach Angaben ihres Anwalts die Verlobte des Angeklagten, soll der 26-Jährige im März 2009 auf einer Besuchertoilette des Opladener Remigius-Krankenhauses vergewaltigt haben. Zum Tatzeitpunkt war die heute 22-Jährige laut Staatsanwaltschaft in der 31. Woche schwanger, wurde wegen frühzeitiger Wehen behandelt und musste deshalb einen Tropf mit sich führen. Schon zwei Jahre zuvor habe der Mann sie im Treppenhaus des Parkhauses des Forum zum Geschlechtsverkehr gezwungen.

Um die 22-Jährige drehte sich auch ein juristisches Scharmützel, das das Gericht nach Verlesung der Anklage beschäftigte. Beide mutmaßlichen Opfer traten vor Gericht als Nebenklägerinnen auf – anwesend war jedoch nur die Verlobte. Sie erschien nicht in Begleitung der ihr vom Gericht zugeteilten Rechtsanwältin, sondernmit einem Kollegen. Der erhob im Namen seiner Mandantin schwere Vorwürfe: Diese wolle gar nicht gegen ihren Verlobten aussagen, die Anschuldigungen seien falsch, sie sei von der Anwältin dazu gedrängt worden.

Der Kollege warf Staatsanwaltschaft und Polizei eine "als massiv empfundene Einflussnahme" vor. Seinen gegen die Vorsitzende Richterin gestellten Befangenheitsantrag wies die 13. Große Strafkammer zurück. Der Versuch, beim Oberlandesgericht einen Wechsel des Rechtsbeistands zu erreichen, war bereits erfolglos.

Der Angeklagte verfügt über zahlreiche Vorstrafen und sitzt zurzeit eine mehrjährige Haftstrafe ab, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Ein Antrag auf Wechsel in den offenen Vollzug wurde im Dezember mit Blick auf das laufende Verfahren abgelehnt. Das wird am Montag fortgesetzt. Bis zum 29. Juli sind noch 14 Verhandlungstage angesetzt.



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