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Dienstag, 17.08.2010:
Augsburg: Zoff im Rotlichtbezirk
Wer als Tourist oder Geschäftsmann ein Zimmer in einem Hotel bucht, zahlt den Tagespreis. Anders im Rotlichtmilieu, wo die Nutzung von Zimmer und Bett auch stundenweise abgerechnet wird. Und darin lag das Problem für einen in Augsburg lebenden Ungarn, der jetzt vor Amtsrichterin Ulrike Ebel-Scheufele auf der Anklagebank saß.
Wegen schwerwiegender Tatvorwürfe: erpresserischer Menschenraub, versuchte räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung. Für den 35-Jährigen fiel das Urteil dennoch glimpflicher aus als erwartet. Statt für viele Jahre ins Gefängnis zu müssen, kam er mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon. „Es ist ihr Glück, aber nicht ihr Verdienst“, machte ihm die Richterin im Urteil klar.
Zuvor hatte der angeklagte Ungar über seine beiden Verteidiger Hermann Kühn und Thomas Schürmann ein Geständnis abgelegt. Er und seine Freundin hatten ein Zimmer ihrer Wohnung an eine Prostituierte untervermietet. Zum Tagespreis von 70 Euro.
Doch schon am nächsten zog die junge Österreicherin bei ihnen wieder aus. Mag sein, dass die schlechte Geschäftslage - fast in Sichtweite des Strafjustizzentrums - sie dazu bewog.
Ihre Vermieter wollten jedenfalls zwei volle Tage bezahlt haben. Die 33-Jährige argumentierte, das Zimmer nur jeweils einen halben Tag mit Kunden genutzt zu haben und weigerte sich, noch einmal 70 Euro zu bezahlen.
Im Auto eskalierte der Streit. Der Ungar fuhr die Frau an eine abgelegene Stelle, nahm sie in den Schwitzkasten und fing an, sie ins Gesicht zu schlagen. Weil Passanten sich in dem Moment näherten, ließ er von ihr ab, der 33-Jährigen gelang es dabei, aus dem Wagen zu fliehen. „Außer einem kleinen Schock“ habe sie keinen Schaden davon getragen, berichtete die Österreicherin als Zeugin. Auch beruflich nicht. Sie gab an, heute als Hausfrau in Österreich zu leben.
Der auffallend muskulöse Angeklagte berichtete seinen beiden Verteidigern, wie er sich in vier Monaten Untersuchungshaft fit gehalten hat. In seiner Zelle will er täglich 1.300 Liegestütze gemacht haben. Sein Fitnessprogramm wird er dort noch einige Monate fortsetzen können.
Wegen einer früheren Verurteilung muss er noch eine Reststrafe verbüßen.
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