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Donnerstag, 07.04.2011:
Augsburg: Zuhälter zwingen Afrikanerin zur Prostitution
Unter wüsten Drohungen wurde eine junge Afrikanerin zur Prostitution gezwungen. Doch ein Augsburger, zu Besuch in dem Bordell, verliebte sich in die 24-Jährige.
Üble Zuhälter hatten ihr gedroht: „Du bist vom Voodoo-Zauber verhext, wenn du nicht für uns arbeitest, wirst du krank werden und sterben.“ Jessy (Name geändert), eine 24-jährige Nigerianerin, die von Menschenhändlern nach Deutschland eingeschleust worden war, glaubte an die „Schwarze Magie“. Die Afrikanerin, die in einem Sauna-Klub in Ingolstadt den Freiern zu Willen war, hatte Angst, war eingesperrt, musste ihr ganzes Geld abgeben. Doch ein 43 Jahre alter Augsburger, der sich bei einem Besuch in dem Bordell in die schwarze Schönheit verliebte, holte sie aus dem Rotlichtsumpf, versteckte sie und ließ einen bundesweit agierenden Zuhälterring auffliegen. Jessy und ihr Befreier wollen heiraten. Eine ungewöhnliche Liebesgeschichte mit einem Happy End? Fast. Ein kleiner Wermutstropfen fällt in den Freudenbecher. Denn die Afrikanerin und ihr Befreier mussten jetzt vor Gericht – wegen Vergehen nach dem Ausländerrecht.
Im Juni 2009 war der jungen Frau, der von einer angeblichen „Tante“ ein besseres Leben im Ausland versprochen worden. Per Flug wurde sie von Lagos in Nigeria via Budapest nach Deutschland eingeschleust. Zuhälter nahmen ihr umgehend den Pass ab. Sie musste anschaffen gehen, zuletzt in einem Bordell in Ingolstadt, wo sie den Augsburger kennenlernte. Jessy allerdings hatte panische Angst vor dem Voodoo-Zauber, einer alten afrikanischen Religion. Sie glaubte, „verhext“ worden zu sein. Als sie im Februar 2010 schließlich mit dem 43-Jährigen aus dem Bordell flüchtete, schien sich der Zauber sogar zu bewahrheiten. Jessy erkrankte, musste sich einer Blinddarmoperation unterziehen. Die OP-Kosten von rund 3000 Euro übernahm ihr neuer Freund. Jessys Zuhälter forderten nun 90 000 Euro für die „Freigabe“ der jungen Afrikanerin. In seiner Not vertraute sich der Augsburger einem Kripobeamten an, ließ den Menschenhändlerring in Hamburg und Dortmund hochgehen. Aber auch das Liebespaar sah sich einem Strafverfahren ausgesetzt. Weil Jessy sich illegal in Deutschland aufgehalten, bei Polizeikontrollen einen falschen Pass vorgezeigt und sie ihr Freund in Augsburg vor den Zuhältern versteckt hatte, wurden beide vor Amtsrichter Bernhard Höch-stötter wegen ausländerrechtlicher Vergehen angeklagt.
Sehr zum Unwillen ihrer Verteidiger Dr. Florian Engert und Roland Aigner, die bezweifelten, dass das Verhalten ihrer Mandanten strafwürdig sei. Der 43-Jährige habe schließlich die Hintermänner auffliegen lassen. Und die Afrikanerin sei „hilflos dem Voodoo-Zauber ausgeliefert gewesen und zur Prostitution gezwungen worden“. Allenfalls hätten beide „gegen Formalien verstoßen“. Dies sah Richter Höchstötter nicht so. Die Strafen fielen allerdings gering aus. Das Verfahren gegen den 43-Jährigen, dem das Gericht ein „anerkennenswertes Motiv“ bescheinigte, wurde gegen Zahlung von 1000 Euro eingestellt. Seine künftige Frau, die nun eine befristete Aufenthaltserlaubnis hat, wurde zu einer Geldstrafe von 675 Euro (45 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Die geplante Heirat dürfte den Voodoo-Zauber wohl besiegen.
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