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Samstag, 02.04.2011:

Augsburger Ex-Ordnungsamtschef will Großbordell durchboxen

Im Auftrag seines Mandanten, einem Augsburger Bordellbetreiber, will Anwalt Willi Reiser das geplante Großbordell in Neu-Ulm durchboxen.


Das geplante Großbordell in einem ehemaligen Autohaus im Gewerbegebiet an der Messerschmidtstraße in Schwaighofen lässt sich nach Ansicht von Rechtsanwalt Willi Reisser nicht durch eine Änderung des Bebauungsplanes und der vom Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm beschlossenen Veränderungssperre verhindern. „Dieses Mittel ist untauglich und rechtlich angreifbar, sagte Reisser, der den in Gersthofen bei Augsburg ansässigen Bordellbetreiber vertritt. Reisser war viele Jahre lang berufsmäßiger Stadtrat in Augsburg und in dieser Funktion unter anderem Chef des Ordnungsamtes. Er war für die CSU in den Stadtrat gewählt worden.

Nun will er im Auftrag seines Mandaten das Eros-Center mit 30 Zimmern im Schwaighofener Gewerbegebiet durchboxen. Wie er gegenüber unserer Zeitung sagte, ist die Absicht, die der Stadtentwicklungsverband mit der Änderung des Bebauungsplanes verfolgt, erkennbar. Mit diesem Mittel soll das Freudenhaus, gegen das die Chefs der dort ansässigen Firmen ebenso protestieren wie Anwohner in den benachbarten Wohngebieten von Schwaighofen protestieren, vereitelt werden.

Diese Absicht sei allein schon deswegen durchschaubar, weil es an einer Erforderlichkeit fehle, einen Bebauungsplan für ein vorhandenes Gewerbegebiet zu ändern, dessen Grundstücke voll belegt sind. „So etwas kann man nicht mit einem Federstrich tun“, sagt Willi Reisser. Durch diese Vorgehensweise sei ein solcher Aufstellungsbeschluss für einen geänderten Bebauungsplan rechtlich unzulässig und damit die erlassene Veränderungssperre automatisch rechtsunwirksam.

Nicht nachvollziehbar ist für den Juristen, weshalb der Stadtentwicklungsverband in der Absicht, ein rechtlich zulässiges Bordell verhindern wolle mit Mitteln, die auch die vorhandenen Gewerbebetriebe massiv beeinträchtige. Durch die für die Dauer von zwei Jahren verhängte Veränderungssperre wären etwaige Erweiterungen oder Veränderungen im Betriebscharakter unzulässig. Reisser wundert sich, dass Stadträte ein derartiges Risiko eingehen, dass bestehenden Betrieben Entwicklungschancen genommen werden. Er wartet nun ab, bis der Stadtentwicklungsverband die Bauvoranfrage der Gersthofener Firma IPS mit dem Hinweis auf die erlassene Veränderungssperre ablehnt und will dann Klage beim Verwaltungsgericht in Augsburg einreichen mit dem Ziel, dass die Stadt zur Genehmigung des Bordells verpflichtet wird.

Wie berichtet, will die ISP-Verlags-GmbH über eine ihrer Tochterfirmen in dem Glashaus, in dem früher Autos verkauft wurden, ein Bordell einrichten. In dem Gebäude sollen 30 Zimmer eingerichtet werden, in denen Damen aus dem horizontalen Gewerbe ihre Dienste anbieten. Geplant ist, dass die Frauen wöchentlich wechseln. Davon verspricht sich der Betreiber großen Erfolg im Konkurrenzkampf unter den schon vorhandenen Freudenhäusern in Ulm und Neu-Ulm: „Wir haben das bessere Angebot und deshalb auch die besseren Marktchancen“, sagte ein ISP-Sprecher.



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