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Freitag, 11.06.2010:

Bordell-Verbot statt Sperrbezirk in Vohwinkel?

Die Bezirksregierung prüft, ob die Baugenehmigung für den Standort des einstigen Pussy-Clubs rechtmäßig erteilt worden ist.

Vohwinkel. Belästigung, nächtliche Ruhestörung, Jugendgefährdung: Die Beschwerde-Liste der Nachbarn des Vohwinkeler Bordells war lang und die Aufregung groß. Mehr als ein Jahr ist vergangen, seit Anwohner der Spitzwegstraße mit ihrem Protest gegen das Etablissement an die Öffentlichkeit gegangen sind, unterstützt von der Bezirksvertretung (BV) Vohwinkel und zahlreichen Nachbarn.

Zwar ist es schon seit Monaten ruhig an der Spitzwegstraße – auch der zweite Nachfolgebetrieb des „Pussy-Clubs“ hat aufgegeben – doch etliche in der „Bürgerinitiative Spitzwegstraße“ zusammengeschlossenen Anwohner wollen weiter kämpfen. Sie fordern ein grundsätzliches Verbot der Prostitution in ihrem Viertel.

 

Bezirksregierung: Antrag der Stadt auf einen Sperrbezirk liegt nicht vor

Das wird es wohl nicht geben, wie jetzt von der Bezirksregierung Düsseldorf zu hören ist. „Die Einrichtung eines Sperrbezirks stellt ein sehr hohes Maß an Anforderungen, zum Beispiel die akute Gefährdung der öffentlichen Ordnung, dar“, sagt Sprecherin Stefanie Paul. „Weil der Bordellbetrieb momentan eingestellt ist, ist dies zur Zeit nicht gegeben.“

Abgesehen davon habe die Bezirksregierung zu keiner Zeit einen formellen Antrag erhalten: „Wir haben von der Stadt Wuppertal nach wie vor keinen Antrag auf Einrichtung eines Sperrbezirks in Vohwinkel vorliegen“, sagt Stefanie Paul. Das Schreiben der Stadt vom Dezember letzten Jahres sei eine „Bitte zu prüfen, inwiefern ein Antrag Aussicht auf Erfolg haben könnte“, so Paul. Diese Aussicht habe er nicht.

Trotzdem besteht womöglich Hoffnung für die Vohwinkeler: „Zur Zeit wird in unserem Haus an anderer Stelle geprüft, ob die seinerzeit von der Stadt Wuppertal ausgesprochene Baugenehmigung für das Etablissement rechtmäßig war“, erläutert Stefanie Paul. Neben dem Verbot per Sperrbezirk gebe es nämlich andere Möglichkeiten, ein solches Gewerbe an dieser Stelle zu untersagen. Deshalb werde zurzeit die baurechtliche Prüfung vorgenommen: „Käme man zu dem Ergebnis, dass die Baugenehmigung nicht hätte erteilt werden dürfen, wäre eine Untersagung des Gewerbes aus diesem Grunde möglich.“ Eine Prognose zum Ergebnis dieser Prüfung könne aber noch nicht getroffen werden.



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