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Donnerstag, 15.04.2010:

Keine Schankerlaubnis im Bordell: Prozess ohne Urteil

BAD HERSFELD Wie das nun wirklich mit den Getränken im Bad Hersfelder Bordellbetrieb „Hexenhäuschen“ geregelt war und wer möglicherweise am Verkauf von Piccolo und Bier verdient hat, das bleibt auch weiterhin ein Rätsel.

Denn im Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht gegen den ehemaligen Pächter des Etablissements sorgte die Vernehmung einer ehemaligen Prostituierten eher für Verwirrung als für Aufklärung.

In dem Prozess geht es um eine Forderung der Stadt Bad Hersfeld über fast 40.000 Euro aus hochgerechneten Umsätzen, weil im „Hexenhäuschen“ in den Jahren 2007 und 2008 Getränke ohne die erforderliche Schankerlaubnis verkauft wurden. Am ersten Verhandlungstag Ende März hatte der seinerzeitige Betreiber, ein heute 67 Jahre alter Hersfelder, gebetsmühlenartig versichert, nie auch nur ein einziges Bier verkauft zu haben. Dafür seien die „Damen“ zuständig gewesen. Weil diese üblicherweise nur Gastspiele von wenigen Wochen oder Monaten im „Hexenhäuschen“ gaben und zum großen Teil aus dem Ausland stammen, war jetzt nur noch eine 46-Jährige aus Hauneck als Zeugin für die Abwicklung der Getränkegeschäfte ausfindig zu machen.

Ex-Pächter: Wie waren wie eine Familie


Doch in dem Bordell nahe der Autobahn-Anschlussstelle scheint es in diesem Punkt nicht sonderlich geordnet zugegangen zu sein. Es gab zwar eine Bardame, die jedoch bei Bedarf auch selbst mit den Gästen aufs Zimmer ging. Getrunken wurde sowohl an der Bar wie auch im Separee, mal wurde extra bezahlt, mal war der Drink im Gesamtpreis enthalten. Es gab verschiedene (Strich-)Listen für dieses und jenes, aber angeblich niemanden, der am Getränkeverkauf verdiente.

„Wir waren wie eine Familie“, sagte der frühere Betreiber, der angeblich nur von gelegentlichen Zuwendungen der anwesenden „Damen“ lebte. Die lieferten zwar zunächst die Hälfte ihrer Einkünfte für die „Dienstleistungen“ beim Pächter ab – doch nur bis die Monatsmiete zusammengekommen war. Dann durfte auf eigene Rechnung gearbeitet werden.

Weil der Sachverhalt anhand dieser Angaben und trotz einer dicken Akte der Gewerbeaufsicht nicht zweifelsfrei zu klären war, sahen sich Richter Michael Roth und Amtsanwältin Kerstin Diegelmann außerstande, eine gerichtliche Entscheidung zu fällen. Stattdessen wird der Vorgang an die Stadtverwaltung zurücküberwiesen. Die darf sich nun überlegen, wie sie weiter erfahren möchte.



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