Saarbrücken. Unter Leitung der Kriminalpolizeiinspektion Saarbrücken (KPI) durchsuchten insgesamt 80 Beamte (darunter 35 Beamte des Saarlandes) in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Berlin und im Saarland am Mittwochmorgen (20.10.2010) zeitgleich 18 Objekte, darunter auch ein Saarbrücker Bordell, einer überregional agierenden nigerianischen Tätergruppierung und vollstreckten hierbei bislang 9 Haftbefehle.
Im Zuge eines bereits seit Ende 2009 bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken anhängigen Verfahrens wegen gewerbsmäßigem Einschleusen von Ausländern und Menschenhandel gelang es den Beamten der KPI durch umfangreiche, intensive Ermittlungen einer netzwerkartig strukturierten und arbeitsteilig vorgehenden nigerianischen Tätergruppe auf die Schliche zu kommen.
Opfer des Menschenhandels sind nigerianische Frauen, die in ihrem Heimatland angeworben, durch Sprachschulung und Verhaltenstraining auf die Schleusung nach Europa vorbereitet werden und dann hier als Prostituierte arbeiten müssen. Durch „Voodoo-Rituale“ werden sie bereits in ihrem Heimatland psychisch so unter Druck gesetzt, dass sie ihren späteren Zuhälterinnen (so genannte Madams) bedingungslos folgen und jeglichen Kontakt mit der Polizei ablehnen.
Die Ermittlungen im Umfeld dieses Milieus gestalten sich deshalb besonders schwierig, weil
die Frauen oft falsche oder überlassene Ausweispapiere mitführen oder angeben minderjährig zu sein. Eine
Abschiebung kommt aus diesen Gründen deshalb zunächst nicht in Betracht. Auch wird häufig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht,
den Aufenthaltsstatus durch so genannte Scheinehen zu legalisieren.
Dennoch gelang es den Ermittlern die Strukturen (von der Anwerbung der Frauen über die Passbeschaffung, die Verbringung in das Zielland sowie die Kontrolle ihrer Prostitutionstätigkeit) zu entflechten und nunmehr geschlossen gegen die Bande vorzugehen.
Im Saarland durchsuchte die Polizei insgesamt 7 Objekte und stellte hierbei Beweismittel sicher. Zudem vollstreckten die Beamten Haftbefehle gegen einen 45-jährigen Mann sowie drei Frauen im Alter von 21, 35 und 61 Jahren. In den anderen Bundesländern wurden weitere fünf Personen aufgrund bestehender Haftbefehle festgenommen (ein 39-jähriger Mann sowie Frauen im Alter von 18, 21, 35 u. 39 Jahren).
Die festgenommenen Personen wurden im Verlaufe des Tages dem Haftrichter, der über die Anordnung der Untersuchungshaft entschied, vorgeführt.