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Freitag, 07.01.2011:

Rotlicht-Chef zu Gefängnisstrafe verurteilt

Bochum. Das Landgericht hat einen leitenden Angestellten aus dem Bochumer Rotlicht-Milieu zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Ein leitender Angestellter (34) im Bochumer Rotlicht-Gewerbe ist jetzt wegen eines Faustschlags und Waffenbesitzes zu einer Gefängnisstrafe von zehn Monaten verurteilt worden.

Der Schlag hat aber noch viel mehr Folgen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird die 12. Strafkammer wohl auch eine frühere Strafe von zwei Jahren Haft, die sie 2007 zur Bewährung ausgesetzt hatte, zusätzlich vollstrecken lassen. Damals war der sehr breitschultrige Mann, der auch Chef einer Bochumer Disko ist, dafür verurteilt worden, dass er zwei Männern (33, 41) jeweils den Kiefer gebrochen hatte, einmal doppelt, einmal dreifach. Einem der Opfer übergab der Angeklagte damals im Gerichtssaal 10 000 Euro Schmerzensgeld.

Ohrfeige oder Faustschlag

Im jetzigen Prozess, der wegen sehr vieler Beweisanträge der Verteidigung fast sieben Monate gedauert hatte, ging es um einen Schlag in das Gesicht seines Schwagers. Im Mai 2009 – innerhalb der Bewährungszeit – fand die Polizei bei einer Durchsuchung in der Bochumer Wohnung des Angeklagten ein Würgeholz und eine Signalpistole samt Munition. In der Aufregung schlug der Wohnungsinhaber seinem anwesenden Schwager ins Gesicht. Der Angeklagte behauptete, dass es nur eine Ohrfeige war. Die Justiz war aber überzeugt, dass er mit der Faust zugeschlagen habe – und kannte jetzt keine Geduld mehr. Die Kammer verhängte eine Haftstrafe ohne Bewährung. Oberstaatsanwalt Dr. Christian Kuhnert wollte sogar 18 Monate Gefängnis.

„Eine extreme Bagatelle“

Andreas Kost, einer der beiden Verteidiger, kritisierte das Gericht extrem scharf. Der Schlag sei nur „eine extreme Bagatelle“ gewesen. Trotzdem habe die Haftstrafe schon zu Beginn des Prozesses festgestanden. „Selten war ein Plädoyer eines Verteidigers so überflüssig wie in diesem Fall“, begann er seinen Schlussvortrag. Hier fände „Feindstrafrecht“ statt. Die Justiz wolle an seinem Mandanten ein Exempel statuieren. Dabei führe er heute längst ein friedliches Familienleben. Das zerstöre das Gericht mit dem Urteil nun. Kost sprach von einem „sozialen Kollateralschaden von gar nicht zu überschätzendem Gewicht“. Dem Gericht warf er „Arroganz der Macht“ vor.



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