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Sonntag, 22.01.2012:

Stadt Passau siegt gegen Bordell Erotikworld

Gericht schmettert Klage der Betreiber ab, nun ist der Laden dicht


Paukenschlag in der Rotlichtszene: Das Erotikworld in Passau (Regensburger Straße) wurde diese Woche von den Ordnungsbehörden zwangsgeschlossen. Zuvor unterlag der Betreiber in einem Rechtsstreit mit der Stadt Passau vor dem Verwaltungsgericht!
Seit Monaten zog sich der Zwist zwischen den Geschäftsleuten aus der Erotikbranche und den Beamten in der Stadtverwaltung hin. Es hagelte Nutzungsuntersagungen und Zwangsgelder aus dem Rathaus. Doch der Bordellbetreiber ignorierte die Mahnungen, dass ein Sexbetrieb in dem ehemaligen Asia-Restaurant nicht zulässig und schon gar nicht geduldet sei.
Viel Ärger mussten die Beamten über sich ergehen lassen - zuletzt sogar öffentliches Häme, weil die an strenge Dienstwege gebundene Verwaltung gegen den abgebrühten Chef aus der Erotikbranche fast machtlos erschien. Doch nun ist die angekratzte Beamten-Ehre wieder hergestellt: Das Verwaltungsgericht in Regensburg hat eine Eilklage des Bordellbetreibers gegen die Bescheide der Ordnungs- und Baubehörden der Stadt Passau abgewiesen. Fazit: Der Sexclub ist nicht erlaubt, die angeordnete Schließung durch die Stadt also absolut rechtens!
Weil der Bordellbetreiber auch einige Tage nach Verkündung des Urteils nicht reagierte, rückten diese Woche sogar Mitarbeiter aus dem Rathaus in Begleitung der Polizei an. Sie forderten die Damen in den Zimmern auf, ihre Räumlichkeiten zu verlassen. Die Bordell-Zimmer wurden geschlossen und kurzzeitig amtlich versiegelt, der Betrieb eingestellt. „Zu den Auflagen gehört auch die Entfernung von Werbefolien und Werbetafeln sowie die Demontage der bunten Außenbeleuchtung“, erklärte OB-Sprecher Herbert Zillinger gegenüber der AS. Dies sei mittlerweile schon geschehen. An den Eingangstüren hänge nun ein Schild: „Betrieb Laufhaus eingestellt“. Zillinger kündigte an, die Einhaltung der Betriebsschließung zu kontrollieren. Und auch die Internetseite zur Bewerbung des umstrittenen Etablissements ist nun offline gestellt.
Die Betreiber haben über ihren Anwalt bereits angekündigt, keine Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes einzulegen. Ein Teil der verhängten Zwangsgelder wurde bereits beglichen.



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