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Samstag, 02.04.2011:

Streit um Großbordell landet vor Gericht

Ein Unternehmen aus Gersthofen will in Neu-Ulm ein Bordell einrichten. Das will die Donaustadt verhindern und hat dazu den Bebauungsplan verändert. Doch die Erotik-Firma nimmt das nicht klaglos hin.




Die Pläne eines Gersthofener Unternehmens zum Bau eines Großbordells an der Messerschmidstraße in Schwaighofen und die jetzt getroffenen Gegenmaßnahmen des Stadtentwicklungsverbandes werden wohl vor Gericht landen. Der Unternehmer will sich seine Pläne nicht aus dem Neu-Ulmer Rathaus durchkreuzen lassen.

„Wir klagen“, kündigte am Mittwoch ein Sprecher der ISP-Verlags- GmbH an, nachdem der Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm am Dienstag eine Änderung des Bebauungsplanes für das fragliche Gebiet beschlossen hat und damit ein Freudenhaus in Schwaighofen vereiteln will. Die Firma werde einen auch auf solche Fragen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten.

Der ISP-Verlag betreibt über Tochterfirmen mehrere Freudenhäuser und will über eine Tochterfirma in dem ehemaligen Autohaus an der Messerschmidtstraße ein Bordell einrichten – mit 30 Wohnungen, die im wöchentlichen Wechsel an Frauen aus dem horizontalen Gewerbe vermietet werden.

Unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Pläne war es zu einem Sturm der Entrüstung gekommen. Zahlreiche Firmenchefs, die dort ihre Betriebe haben, protestierten gegen das Vorhaben, weil sie sich um das Ansehen des Gebietes, ihrer Betriebe und um ihre Mitarbeiter sorgten. Anwohner sammelten mehr als 100 Unterschriften gegen ein Bordell, da an dem Etablissement täglich auch sehr viele Kinder vorbeilaufen würden.

Daraufhin wurden im Neu-Ulmer Rathaus eiligst Überlegungen angestellt, wie ein Freudenhaus in diesem Gebiet verhindert werden kann. Experten stellten sehr schnell fest, dass eine „gewerbliche Zimmervermietung“, wie sie das Gersthofener Unternehmen plant, in einem Gewerbegebiet sehr wohl zulässig ist. Folglich hätte die Stadt so gut wie keine Handhabe, ein Bordell zu verhindern.

Eine Möglichkeit aber glauben die Bausachverständigen gefunden zu haben. Sie wollen nachträglich das Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umwandeln, in dem das horizontale Gewerbe tabu wäre.

Am Dienstag hat der Stadtentwicklungsausschuss Ulm/Neu-Ulm diskussionslos diese Änderung beschlossen und gleichzeitig eine Veränderungssperre erlassen, die zwei Jahre lang Gültigkeit hat. Klar: Nach offiziellen Darstellungen dienen die eilige Änderung des Bebauungsplanes und die erlassene Veränderungssperre nicht in erster Linie dazu, das Freudenhaus in diesem Gewerbegebiet zu verhindern, sondern sollen einzig und allein der veränderten Nachfrage in diesem Gebiet gerecht werden.

„Wir werden unser Projekt eben auf gerichtlichem Wege durchsetzen“, kündigte am Mittwoch ein Sprecher des Unternehmens aus Gersthofen gegenüber unserer Zeitung an. Es könne nicht angehen, dass Bebauungspläne beliebig geändert werden. Die erlassene Veränderungssperre habe im Übrigen auch Folgen für die dort jetzt schon angesiedelten Betriebe. Die könnten nun ebenfalls Probleme bekommen bei etwaigen Um- oder Erweiterungsbauten.

Firma sieht in der Region „gute Entwicklungschancen“

Die ISP-Verlags-GmbH will an ihren Plänen festhalten, zumal sie in der Region Ulm/Neu-Ulm gute Entwicklungschancen sieht, auch wenn es hier schon eine Vielzahl von Lusttempeln gibt. Möglicherweise kommt es zu einem Verdrängungskampf im Rotlichtmilieu, das bisher der Bordellkönig Marcus Prinz von Anhalt dominiert. Davon lässt sich der ISP-Sprecher nicht abschrecken. „Wir rechnen uns gute Marktchancen aus“.

In Augsburg betreibt ISP ein Bordell mit 26 Zimmern, ein „Erotik-Appartementhaus“ mit fünf Wohnungen und mehrere kleinere Privatwohnungen für die Prostitution. Das Unternehmen habe sich innerhalb kürzester Zeit gegen die Konkurrenz behauptet und sei inzwischen Marktführer, was die „Kundenfrequenz“ angeht.



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