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Freitag, 01.10.2010:
Uwe Görlich der Rotlicht-Staatsanawalt hat Ziel erreicht: Telefonsex-Abzocker durch Bewährungsstrafe auf freiem Fuss!
Am heutigen Montag den 27. September 2010 wurde das Urteil gesprochen. Die Telefonsex-Abzocker, die insgesamt 67 Männer um über 92.000 Euro betrogen haben, kommen nicht ins Gefängnis, sondern können sich weiterhin an ihrer Freiheit erfreuen. Zu verdanken haben wir das milde Urteil dem legendären Rotlicht-Staatsanwalt Uwe Görlich. So wird der Hannoveraner Oberstaatsanwalt bezeichnet, seit durch einen Bericht aus dem Weser-Kurier bekannt wurde, dass Görlich Prostituierte rechtlich beraten hat und somit der Polizei die Arbeit erschwerte. Durch Uwe Görlichs juristische Schützenhilfe wurde die Strafverfolgung damals unmöglich gemacht.
Nun also kümmerte sich Görlich aktuell um die Belange und Interessen der Telefonsex-Abzocker, da er ungewöhnlich niedrige Bewährungsstrafen forderte. Das Gericht folgte der Forderung und die Betrüger verlassen das Gericht auf freiem Fuss.
Man sieht auch am aktuellen Fall: Sobald es um Vergehen im Rotlichtmilieu geht, beisst Uwe Görlich nicht, sondern lässt nur anstaltshalber ein leise Bellen verlauten.
Angesichts des immensen Schadens, den die Betrüger angerichtet haben, lässt sich die Zurückhaltung des Law and Order Staatsanwaltes nur dann verstehen, wenn man um die durch den Weser-Kurier bekannt gewordenen Milieu-Verstrickungen des Uwe Görlich weiss.
Wieder ein neues „Glanzstück“ in der langen Geschichte der Hannoverschen Justiz. Parkt man nur 5 Minuten zu lang an der Parkuhr, schreitet die Justiz ein. Handelt es sich jedoch um Milieu-Straftaten, gehen bestimmte Rotlicht-Staatsanwälte vergleichsweise milde mit den Deliquenten um.
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