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Freitag, 15.10.2010:

Verteidiger plädiert auf Freispruch

Der Prozess gegen einen 31-jährigen Bulgaren, der sich wegen Zwangsprostitution, Zuhälterei und Vergewaltigung seit Februar vor dem Landgericht Bremen verantworten muss, neigt sich dem Ende zu. Gestern plädierte der Verteidiger.

Im Mai 2009 soll der Angeklagte eine im vierten Monat schwangere Landsfrau unter dem Vorwand, ihr Arbeit zu verschaffen, nach Deutschland gelockt und sie anschließend in einer Wohnung in der Neustadt zur Prostitution gezwungen haben. Außerdem soll er die Frau brutal vergewaltigt haben. Mehrfach soll er ihr beispielsweise eine brennende Zigarette im Gesicht ausgedrückt haben. Nach Aussagen der 29-Jährigen war es ihr erst nach acht Tagen gelungen, sich aus den Fängen ihres Peinigers zu befreien, zu fliehen und die Polizei zu verständigen.

Der Verteidiger des Angeklagten forderte gestern: „Freispruch und Aufhebung des Haftbefehls.“ Das mutmaßliche Opfer, zugleich Nebenklägerin, habe sich bei seiner Aussage vor Gericht in Widersprüche verstrickt. In Wahrheit sei es in der Wohnung des Angeklagten nicht gegen seinen Willen festgehalten und zur Prostitution gezwungen worden, sondern habe das freiwillig getan. Der Anwalt wies darauf hin, dass es ebenso gut hätte so verlaufen können, dass die Frau in den Angeklagten verliebt gewesen sei und sich erhofft habe, mit ihm zusammen ein neues Leben in Deutschland beginnen zu können. Ihren Mann und ihre Kinder habe sie dafür in einem kleinen Dorf in Bulgarien sitzen gelassen. Als aus der neuen Liebe dann aber nichts geworden sei und auch die Wohnung in der Neustadt ihr nicht zusagt habe, habe sie sich etwas einfallen lassen müssen, um nach Bulgarien zurückkehren zu können und von ihrer Familie wieder aufgenommen zu werden – daher habe sie die Idee gehabt, sich als Opfer darzustellen, spekulierte der Verteidiger.

Staatsanwaltes und Nebenklagevertreterin hatten bereits im September plädiert. Sieben Jahre und sechs Monate Haft lautete der Antrag der Staatsanwaltschaft, dem sich die Nebenklagevertreterin anschloss. „Ich halte die Hauptbelastungszeugin, die Geschädigte, für voll glaubwürdig. Darüberhinaus bekräftigen Indizien wie die Verletzung in ihrem Gesicht die Aussagen der Zeugin“, so der Staatsanwalt.

Der Angeklagte selbst verzichtete auf sein „letztes Wort“ und ließ durch seine Dolmetscherin verkünden: „Ich schließe mich den Ausführungen meines Verteidigers an.“ Zugegeben hat er die Tat im Laufe des Prozesses nicht.

Das Urteil soll am Mittwoch, 20. Oktober, um 10 Uhr, am Landgericht Bremen verkündet werden.



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