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Dienstag, 05.10.2010:
wegen Zuhälterei / 52-jährigen Griechen zu vier Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt
Duisburg/Dinslaken. Wegen Zuhälterei, Körperverletzung und Verstoß gegen das Ausländergesetz verurteilte das Landgericht Duisburg am Montag einen 52-jährigen Griechen zu vier Jahren und acht Monaten Gefängnis. Der zuletzt in Dinslaken wohnhafte Mann hatte 2004 bis 2008 junge Russinnen ins Land geschleust und sie zur Prostitution gezwungen.
Mit dem Urteil endete ein wahrer Mammut-Prozess: Die Hauptverhandlung hatte im November 2009 begonnen. Das Urteil fiel am 35. Verhandlungstag. Für die lange Dauer war der Angeklagte vor allem selbst verantwortlich. Unermüdlich hatte der Mann Beweisanträge gestellt und die jungen Zeuginnen Tage lang befragt.
Nachdem der 52-Jährige zu Prozessauftakt den größten Teil der Anklage bestritten hatte, besann er sich spät eines Besseren: Am 34. Verhandlungstag legte er ein Teilgeständnis ab.
Ein Teil der übrigen Anklagepunkte wurde daraufhin eingestellt. In weiten Teilen allerdings stützten sich der Strafantrag der Staatsanwaltschaft und das Urteil der Kammer auf die umfangreichen Aussagen der Geschädigten.
Danach bestand am Ende kein Zweifel daran, dass der 52-Jährige junge Damen aus Russland mit falschen Versprechungen ins Land gebracht und ihnen durch die Vermittlung von in Dänemark geschlossenen Scheinehen eine Aufenthaltsgenehmigung verschafft hatte.
Doch statt trauten Eheglücks war Anschaffen in Großbordellen in Düsseldorf und an der Vulkanstraße in Hochfeld angesagt. Der Liebeslohn landete zum größten Teil in der Tasche des Angeklagten. Wer nicht spurte, bekam dies zu spüren. Ein Umstand, den der Angeklagte bis zuletzt bestritten hatte. Er habe nie Gewalt angewandt, hatte er behauptet. Was die Zeuginnen, die Nasenbeinbrüche und Prellungen davontrugen, anders schilderten.
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