Vergangene Woche wurde ein 30jähriger Ungar vom Landgericht Augsburg verurteilt, dessen widerliche Handlungen deutlich machen: Abgründe gibt es auch bei uns. Innerhalb eines Jahres – bis zum März 2010 – hatte der Mann drei Frauen zur Zwangsprostitution gezwungen, eine davon in Regensburg.
Sie stammen aus ärmlichen Verhältnissen, sind blutjung, haben kaum Sozialkontakte in ihrer Heimat. Ihre Heimat in Ungarn bot ihnen keine Zukunft, einen Schulabschluss hatten sie nicht. Das einzige Kapital der gerade 18jährigen: Ihr schöner Körper. Und der sollte den drei jungen Ungarinnen zum Verhängnis werden.
Vergangene Woche verurteilte das Landgericht Augsburg einen 30jährigen Ungarn wegen schweren Menschenhandels, Zuhälterei, Körperverletzung und Bedrohung zu fünfeinhalb Jahren Haft. Obwohl der Gerichtsort Augsburg war, führte die Spur des Menschenhändlers Janos K. erschreckenderweise zu uns: nach Regensburg. Zwischen Juli 2009 und März 2010 hatte Janos K. mindestens drei junge Ungarinnen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren nach Deutschland in extra dafür angemietete Wohnungen gebracht. Eine dieser Wohnungen befand sich in Regensburg, andere in Oldenburg und Augsburg. 24 Stunden mussten die jungen Frauen dem 30jährigen zur Verfügung stehen. Sie mussten „alle von den Freiern erhaltenen Geldbeträge, deren Höhe der Angeklagte festgelegt hatte, an den Angeklagten abliefern“ und durften „keinen Freier, oder von ihm gewünschte Praktiken ablehnen”, hieß es in der Anklageschrift. Verstöße gegen diese Anweisungen ahndete der brutale Mann mit Schlägen, Tritten und anderen körperlichen Misshandlungen, eine Frau bedrohte er mit einem Fleischermesser.
Polizeisprecher Thomas Plößl schildert dem Wochenblatt, welche unterschiedlichen Formen der – legalen – Prostitution in Regensburg verbreitet sind: Da gibt es die teilweise alteingesessenen Bordelle, die Massage-Salons, die zunächst keine sexuellen Dienstleistungen anbieten, und den Straßenstrich, in Regensburg auf zwei Straßen verteilt.
Und dann gibt es Hostessen-Wohnungen, in denen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden: Etwa 60 Frauen sind es in Regensburg, die in privaten Wohnungen anschaffen gehen. Alles dies ist legal – und wird erst kriminell, wenn sich Menschen wie Janos K. etwa als Zuhälter betätigen – Zuhälterei ist nämlich ein Straftatbestand.
Plößl stellt klar, dass bis auf den Fall des jetzt Verurteilten, der in einer Wohnung eine Zwangsprostituierte gefangen hielt, „in jüngster Zeit kein Fall von Menschenhandel in Regensburg bekannt wurde”.
Doch der Polizeisprecher sagt auch deutlich, dass das Problem für die Polizei schlecht einzugrenzen ist. Denn wie haben etwa Freier die Möglichkeit, zu unterscheiden, in welcher Situation sich die Prostituierten befinden? „Das ist sicherlich auch für jemanden, der diese Dienstleistungen in Anspruch nimmt, nicht einfach zu erkennen”, sagt Polizeisprecher Plößl.
Wie im Milieu ermittelt wird, will Plößl auch nicht verraten: „Ich kann Ihnen nichts sagen über unsere Ermittlungsmethoden, aber mit Lockvögeln kommt man sicherlich nicht sehr weit”, sagt der Polizeisprecher. Das gilt übrigens auch für die Einhaltung der Hygieneverordnung, die auch in Regensburg gilt: Das Benutzen von Präservativen ist Pflicht. Im Fall der Zwangsprostituierten war dies aber ein Teil des „Geschäftsmodells”. Das Mädchen musste mit vollem Risiko, sich eine Geschlechtskrankheit zuzuziehen, zu Diensten sein. Besonders pervers: Die Freier spielten auch in Regensburg mit, ja verlangten dies sogar. Im Zeitraum von nicht mal einem Jahr nahm der Menschenhändler Janos K. 30.000 Euro für die Mädchen ein.
Ob der Fall der Ungarinnen, die übrigens wieder nach Osteuropa zurück gekehrt sind und auch nicht vor Gericht erscheinen wollten, in Regensburg eine Ausnahme bleibt, ist fraglich. Jeder Freier jedenfalls sollte sich bewusst sein, dass er Verantwortung trägt.